Bauverbände kritisieren Brandenburger Vergabegesetz

Die regionale Bauwirtschaft in Berlin und Brandenburg hat sich enttäuscht zum Entwurf des Brandenburger Vergabegesetzes geäußert. Das Gesetz soll bei Bauaufträgen erst ab einer Vergabesumme von 100.000 Euro gelten. Für geringere Vergaben kommt es damit nach wie vor nicht zur Anwendung. Gerade dort aber wäre es nach Auffassung der Fachgemeinschaft Bau und des Bauindustrieverbandes sinnvoll. Positiv bewerten die Bau-Verbände hingegen die Aufnahme der Sozialkassen-Bescheinigung als Kontrollinstrument gegen die Umgehung von Mindestlöhnen.

Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, erklärte: „Mit dem Kabinettsbeschluss zum Vergabegesetz ist dem Land Brandenburg leider kein großer Wurf geglückt. Ein Großteil der kommunalen Aufträge bewegt sich unterhalb der Grenze von 100.000 Euro, und gerade bei diesen Aufträgen stellen wir häufig Verstöße gegen die geltende Verdingungsordnung für Bauleistungen fest.“

Axel Wunschel, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg kritisierte zudem die offenbar Streichung der Nachprüfstellen aus dem Gesetzentwurf. Dadurch vertue Brandenburg die Chance, Rechtsfrieden im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung herzustellen.